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Zuweiserinformationen
Die DianaKlinik ist gemäß § 30 Gewerbeordnung zugelassen. Wir nehmen Patienten aller Sozialleistungsträger sowie Selbstzahler auf. Die diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen sind allerdings auf rehabilitationsfähige Patienten ausgerichtet, die wir bei Bedarf gerne auch für einen längeren Zeitraum in unserem Pflegezentrum aufnehmen. Dauerhaft pflegebedürftige Patienten können wir dagegen nicht aufnehmen.
Unsere Zulassungen
- Deutsche Rentenversicherung und Sozialleistungsträger: Zulassung für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (HV) einschließlich Anschlussheilbehandlungen (AHB)
- Berufsgenossenschaften: Zulassung für berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
- Gesetzliche Krankenkassen: medizinische Rehabilitationsmaßnahmen nach § 40 Abs. 2 SGB V, in den geriatrischen Abteilungen auch akutstationäre Behandlungen gemäß § 39, 2 SGB V
- Für Angehörige des öffentlichen Dienstes: Versorgungsverträge nach § 111 und § 109 SGB V entsprechend der Beihilfeverordnungen
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