Qualitätsberichte

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Referenzbericht des G-BA zum Qualitätsbericht

Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, Qualitätsberichte zu erstellen.
Gerne berichten wir über unsere Arbeit und auch die dort veröffentlichten Qualitätskennzahlen. Über die Qualitätsberichte erhalten Sie einen Überblick über die Strukturen und Leistungen der jeweiligen Krankenhäuser. Sie können sich einen Überblick verschaffen, welche Diagnosen wir behandeln und wie das Behandlungsspektrum aussieht.

Des Weiteren werden Daten zur Personalausstattung, zum Hygienemanagement, dem Qualitätsmanagement und der Qualitätssicherung gemacht. Im Auftrag des Gesetzgebers legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jedes Jahr fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten müssen.
Die Berichte werden rückwirkend vom G-BA veröffentlicht, das heißt, hier finden Sie den Bericht für das Vorjahr. Dies ist die vom G-BA erstellte PDF-Version des XML-Qualitätsberichts.

 

Unser Qualitätsbericht zum Download