Leistungsangebot der Geriatrie

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Stationäre Behandlungen in der DianaKlinik (Geriatrisches Zentrum)

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)
    Im direkten oder zeitnahen Anschluss (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) an einen Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Die Beantragung erfolgt in der Regel durch das vorbehandelnde Krankenhaus.
  • Anschließende Gesundheitsmaßnahme (AGM)
    Nach einem Akutaufenthalt, sofern die Aufnahme in der DianaKlinik nicht innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen kann. Die Maßnahme wird in der Regel vom weiterbetreuenden Arzt beantragt.
  • Heilverfahren (HV)
    Eine stationäre, vom Hausarzt oder Facharzt beantragte Rehabilitationsmaßnahme (sog. Heilverfahren nach § 40 SGB V) muss mit einem besonderen Formular (Muster 61) bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Bei Patienten, die noch kein Altersruhegeld (Rente) beziehen, muss ein Kostenübernahmeantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.

Ambulante Behandlungen in der DianaKlinik (Geriatrisches Zentrum)

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitation (AR), Heilverfahren  (HV)
    Diese Leistungen bieten wir in der DianaKlinik auch ganztägig ambulant an.
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) für Mitglieder Privater Krankenversicherungen (PKV)
    Im Rahmen der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) können Versicherte privater Krankenversicherungen, die in der Nähe der DianaKlinik wohnen, notwendige Behandlungen ambulant bei uns durchführen.
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) zulasten der Berufsgenossenschaften (BG)
    Analog zur BGSW sind wir zur Durchführung ambulanter Maßnahmen zulasten der Berufsgenossenschaften (EAP) zugelassen.