Gesellschaftliche Verantwortung
Wir sind überzeugt, dass wir zukünftig nur dann erfolgreich in der Behandlung unser Patient:Innen sein und gleichzeitig als attraktiver Arbeitsgeber für unsere Mitarbeiter:Innen wahrgenommen werden können, wenn wir nachhaltig und verantwortungsvoll agieren.
Bestmögliche Behandlungsqualität
Die Behandlungsqualität in unseren Einrichtungen und damit das Wohl unserer Patient:Innen hat bei uns oberste Priorität. Zur Kontrolle und stetigen Verbesserung unserer medizinischen Leistungsprozesse haben wir, der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses für alle Krankenhäuser folgend, ein CIRS System als Bestandteil des Risiko- und Qualitätsmanagements in unseren Einrichtungen. Bei CIRS handelt es sich um ein Berichtssystem zur anonymisierten Meldung von kritischen Ereignissen und Beinahe-Schäden in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Ergebnisse und Erkenntnisse aus diesem System werden bei uns regelmäßig nachgehalten, analysiert und entsprechende Maßnahmen zur stetigen Verbesserung abgeleitet. Immer mit dem Ziel, unseren Patient:Innen die bestmögliche Versorgung und Behandlung zu bieten.
Der richtige Umgang miteinander
Ein offenes, faires und rechtskonformes Miteinander ist für uns die Grundlage unseres täglichen Handelns. Verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln ist daher ein essentieller Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Die gilt sowohl nach innen wie auch nach außen. Es ist von übergeordneter Bedeutung für uns, dass wir sowohl unserer ethischen als auch unserer rechtlichen Verantwortung gerecht werden. Dies ist für uns integraler Bestandteil, um als verlässlicher und vertrauensvoller Arbeitgeber und Partner von unseren Mitarbeiter:Innen, Patient:Innen, Kund:Innen, Lieferanten, Eigentümern, Kreditgebern und der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden. Die Grundsätze wie ein solches Miteinander aus unserer Sicht gestaltet werden sollte, haben wir in unserem konzernweiten Verhaltenskodex festgehalten. Hier werden u.a. allgemeine Werteregeln zu Compliance, Menschrechte und Datenschutz dargelegt und durch unser Compliance Organisation begleitet. Dieser Kodex soll jeden Mitarbeiter aufrufen, sein Verhalten regelmäßig mit den Grundwerten unserer Unternehmenskultur abzugleichen und diese einzuhalten. Unser Lieferanten werden zudem verpflichtet, entlang der gesamten Wertschöpfungskette ihren Beitrag zur Einhaltung von Menschrechten und anerkannten Standards zu leisten.
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Wir sind uns der Bedeutung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung und –kontrolle bewusst und sehen diese als integralen Bestandteil unserer täglichen Arbeit. Gleiches gilt für einen transparenten und vertrauensvollen Umgang mit allen Interessenvertretern unserer Unternehmen. Unsere Unternehmensziele richten wir dergestalt aus, dass sie langfristig dem Unternehmen, seinen Eigentümern, Kreditgebern, Kunden, Lieferanten, Patienten, Mitarbeitern sowie der Gesellschaft und deren Bürger dienen und im Einklang mit bewährten Best-Practice-Grundsätzen stehen.
Nachhaltiges Handeln
Für uns als Gesundheitsdienstleister ist klar, eine heile Umwelt, leistet einen wichtigen Beitrag, für ein langes und gesundes Leben sowie für eine bestmögliche Genesung. Uns ist bewusst, die Gesundheitsversorgung ist ein energieintensives Thema. Der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen ist für uns daher ein zentraler Baustein in der Gestaltung und Optimierung von Prozessen und Abläufen in unseren Häusern. Auch Bau- und Investitionstätigkeiten werden immer unter Nachhaltigkeitsaspekte betrachtet und die Optimierung der Energieversorgung durch Einsparungen und dem Einsatz erneuerbaren Energien hat stets hohe Priorität.
Gesundes Leben
Im Rahmen unterschiedlicher Präventions- und Mobilitätsprojekte kümmern wir uns um die Gesundheit unserer Mitarbeiter und Umfeld. Unser Fokus liegt dabei auf der Prävention und Förderung einer gesunden, aktiven Lebensweise.
Grundsatzerklärung der DIANA Kliniken AG
Wir, die DIANA Kliniken AG sowie unsere weiteren Konzerngesellschaften, darunter bspw. die Herz-Kreislauf-Klinik Bad Bevensen AG und Diana Krankenhausbetriebsgesellschaft mbH (in Folge angeschlossene Unternehmen) und deren Töchtergesellschaften bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.
Die Verantwortung...
…für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie sowie der Umweltstrategie der Diana Kliniken AG und deren angeschlossenen Unternehmen wird von uns, dem Vorstand, der Geschäftsführung, den Prokuristen und den Leitern der entsprechenden Fachbereiche getragen.
Dadurch stellen wir sicher, dass sich jeder Bereich unseres Unternehmens und alle uns angeschlossenen Unternehmen ihrer spezifischen individuellen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und deren konsequente Umsetzung bewusst sind.
Im Einklang mit den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen bekennt sich unser Unternehmen zu den Prinzipien der nachfolgenden international anerkannten menschenrechtlichen Rahmenwerke und Standards:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (UN-Zivilpakt)
- Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen (UN-Sozialpakt)
- Die Konventionen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
Sofern lokales Recht und internationale Menschenrechte nicht aufeinander abgestimmt sein sollten, werden wir in Übereinstimmung mit dem höheren Standard handeln. Wenn beide in Konflikt geraten, werden wir uns an das nationale Recht halten und gleichzeitig nach Wegen suchen, die internationalen Menschenrechte so weit wie möglich zu achten. Unser Bestreben ist, unseren gesamten Bedarf ausschließlich von Lieferanten, die in einem formellen Arbeitsumfeld tätig sind, zu beziehen. Außerdem überwachen wir aktiv die Einhaltung unserer Standards.
Risikomanagement
Wir haben ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen verankert. Als Teil unseres Risikomanagements führen wir zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken entlang unserer Lieferkette eine turnusmäßige und anlassbezogene Risikoanalyse durch. Hierbei erfolgt insbesondere auch eine angemessene Sorgfaltspflicht-Prüfung der Menschenrechte, um potenzielle Gefahren einer Verletzung der Menschenrechte in unseren Aktivitäten und in den Lieferketten unserer Lieferanten zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren.
Unsere Lieferanten werden dazu kontinuierlich über unsere Standards informiert und bestätigen uns, dass sie die Grundsätze anerkannter menschenrechtlicher Rahmenwerke und Standards als Anforderungen unserer Grundsätze für verantwortungsvolle Beschaffung befolgen.
Im Rahmen der Auswahl unmittelbarer Zulieferer und im Zuge der Auftragsvergaben gehen wir auf die Anforderungen des LkSG ein und halten deren Einhaltung vertraglich fest.
Zu unseren Lieferanten...
...pflegen wir enge und direkte Geschäftsbeziehungen. Unsere Mitarbeitenden, u. a. im Einkauf aber auch im ärztlichen Dienst oder in der Pflege, stehen im direkten Kontakt zu den Lieferanten und weisen sie regelmäßig und nachdrücklich darauf hin, welche Bedeutung unser Unternehmen und alle uns angeschlossenen Unternehmen menschenrechtlichen, ethischen und sozialen Standards beimessen.
Sofern wir feststellen, dass insbesondere unsere menschenrechts- oder umweltbezogene Standards entlang unserer Lieferkette nicht eingehalten werden, setzen wir uns mit unseren Lieferanten auseinander.
Achtung der Menschenrechte
Unsere Überwachungsprozesse überprüfen wir fortlaufend und arbeiten kontinuierlich daran, sie noch wirksamer zu gestalten. Die kontinuierliche Überwachung der Werte und Maßgaben unserer Menschenrechtsstrategie obliegt bei uns einer interdisziplinären Arbeitsgruppe unter Leitung der Menschenrechtsbeauftragten. Sie koordiniert alle diesbezüglichen Aktivitäten und leitet die Bemühungen unseres Unternehmens und seiner angeschlossenen Unternehmen zur Achtung der Menschenrechte. Die Umsetzungsverantwortung liegt aber ebenfalls bei den Leitenden Repräsentant*innen der verschiedenen Fachbereiche, die die Durchdringung unserer Maßnahmen hausintern sicherstellen.
Unabhängig hiervon haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.
Sie erreichen unser Compliance-Team per Mail.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird von uns stetig überprüft und weiterentwickelt.
Klima und Umweltschutz
Eine wichtige Säule unseres Umwelt-Engagements stellt der Bereich Klima und Umweltschutz dar. Die Geschäftsbereiche Bau und Technik unserer angeschlossenen Unternehmen stehen für einen verantwortungsvollen, kosten- und umweltbewussten Einsatz begrenzter Ressourcen ein und verfügen über geschulte Energiemanagementbeauftragte.
Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend. Darüber hinaus werden wir, die Diana Kliniken AG mit seinen angeschlossenen Unternehmen, beginnend mit dem 01.05.2025 einen jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres auf unsere Internetseiten veröffentlicht und über einen Zeitraum von sieben Jahren kostenlos zur Verfügung stehen. Weitere Details hierzu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Diese Grundsatzerklärung der Diana Kliniken AG mit seinen angeschlossenen Unternehmen wurde am 30.12.2024 von der Unternehmensleitung verabschiedet.
Der Vorstand der DIANA Kliniken AG
Verbesserungsprozesse
Sollten Sie trotz unseres bestehenden Engagements Verbesserungsvorschläge haben, um unsere Soziale Verantwortung weiter zu erhöhen, teilen Sie uns diese gerne unter folgendem Link mit. Gleiches gilt für Verstöße und Auffälligkeiten.