Leistungsangebot der Neurologie

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Stationäre Behandlungen in der DianaKlinik (Neurologie)

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)
    Im direkten oder zeitnahen Anschluss (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) an einen Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Die Beantragung erfolgt in der Regel durch das vorbehandelnde Krankenhaus.
  • Anschließende Gesundheitsmaßnahme (AGM)
    Nach einem Akutaufenthalt, sofern die Aufnahme in der DianaKlinik nicht innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen kann. Die Maßnahme wird in der Regel vom weiterbetreuenden Arzt beantragt.
  • Heilverfahren (HV)
    Eine stationäre, vom Hausarzt oder Facharzt beantragte Rehabilitationsmaßnahme (sog. Heilverfahren nach § 40 SGB V) muss mit einem besonderen Formular (Muster 61) bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Bei Patienten, die noch kein Altersruhegeld (Rente) beziehen, muss ein Kostenübernahmeantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden.
  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
    Diese hat zum Ziel, den Patienten mit einem speziellen Leistungsangebot wieder in das Berufsleben einzugliedern.
  • Neurologische Frührehabilitation (Phase C)
    Dieses Leistungsangebot richtet sich insbesondere an Patienten mit einem erhöhten Hilfebedarf.
  • Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
    Die DianaKlinik ist zugelassen zur Durchführung stationärer Weiterbehandlungen zulasten der Berufsgenossenschaften, z. B. nach Arbeitsunfällen.

Ambulante Behandlungen in der DianaKlinik (Neurologie)

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitation (AR), Heilverfahren (HV)
    Diese Leistungen bieten wir in der DianaKlinik auch ganztägig ambulant an.
  • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
    Diese hat zum Ziel, den Patienten mit einem speziellen Leistungsangebot wieder in das Berufsleben einzugliedern.
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) für Mitglieder Privater Krankenversicherungen (PKV)
    Im Rahmen der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) können Versicherte privater Krankenversicherungen, die in der Nähe der DianaKlinik wohnen, notwendige Behandlungen ambulant bei uns durchführen.
  • Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) zulasten der Berufsgenossenschaften (BG)
    Analog zur BGSW sind wir zur Durchführung ambulanter Maßnahmen zulasten der Berufsgenossenschaften (EAP) zugelassen.
  • Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA) für die Deutsche Rentenversicherung
    Das Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung führen wir für all jene Patienten durch, die zuvor eine AHB oder ein Heilverfahren durchlaufen haben.
  • Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA) für die Deutsche Rentenversicherung
    Als gezieltes Muskelaufbautraining an Kraftgeräten – unter therapeutischer Begleitung.

Individuell. Kompetent. Einfühlsam.

Unsere Therapieangebote.

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