Leistungsangebot
zurück zu „DianaKlinik“Die DianaKlinik ist von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenkassen, Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie gesetzlichen Rentenversicherungsträgern als stationäre Rehabilitationseinrichtung anerkannt.
Darf ich mir selbst eine Rehaklinik aussuchen?
Ihnen steht grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht (§ 8 SGB IX) zu. Das heißt, dass bei der Entscheidung der Kostenträger über die Leistungen sowie bei der Wahl der Rehabilitationsklinik, Ihren berechtigten Wünschen entsprochen werden soll.
Einen Überblick über unsere wichtigsten Leistungen haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Zur Klärung weiterer Details und individueller Fragen, wenden Sie sich bitte an die DianaKlinik Patientenanmeldung.
Die wichtigsten Leistungen der DianaKlinik im Überblick
Stationäre Behandlungen in der DianaKlinik
- Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR)
Im direkten oder zeitnahen Anschluss (in der Regel innerhalb von 14 Tagen) an einen Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus. Die Beantragung erfolgt in der Regel durch das vorbehandelnde Krankenhaus. - Anschließende Gesundheitsmaßnahme (AGM)
Nach einem Akutaufenthalt, sofern die Aufnahme in der DianaKlinik nicht innerhalb von maximal 14 Tagen erfolgen kann. Die Maßnahme wird in der Regel vom weiterbetreuenden Arzt beantragt. - Heilverfahren (HV)
Eine stationäre, vom Hausarzt oder Facharzt beantragte Rehabilitationsmaßnahme (sog. Heilverfahren nach § 40 SGB V) muss mit einem besonderen Formular (Muster 61) bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Bei Patienten, die noch kein Altersruhegeld (Rente) beziehen, muss ein Kostenübernahmeantrag bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt werden. - Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
Diese hat zum Ziel, den Patienten mit einem speziellen Leistungsangebot wieder in das Berufsleben einzugliedern. - Neurologische Frührehabilitation (Phase C)
Dieses Leistungsangebot richtet sich insbesondere an Patienten mit einem erhöhten Hilfebedarf. - Krankenhausbehandlung Geriatrie
Die Leistung wird in der Regel durch eine Akuteinweisung eines niedergelassenen Arztes oder die Verlegung eines vorbehandelnden Krankenhauses ausgelöst. - Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Die DianaKlinik ist zugelassen zur Durchführung stationärer Weiterbehandlungen zulasten der Berufsgenossenschaften, z. B. nach Arbeitsunfällen. - Integrierte Versorgung (IV)
Umfasst einzelne spezielle Angebote von Krankenkassen. In der Regel werden Sie von Ihrer Krankenkasse, dem niedergelassenen Arzt oder dem vorbehandelnden Krankenhaus auf die Einschreibung und den Ablauf eines Programms der Integrierten Versorgung hingewiesen. - Ausschlusskriterien
Da unsere Ausstattung und unsere Trainingsgeräte nur bis zu einem festgelegten Benutzergewicht zugelassen sind, kann eine Behandlung in der DianaKlinik nur bis zu einem Maximalgewicht von 130 kg stattfinden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gern an unsere Patientenanmeldung wenden.
Ambulante Behandlungen in der DianaKlinik
- Anschlussheilbehandlungen (AHB), Anschlussrehabilitation (AR), Heilverfahren (HV)
Diese Leistungen bieten wir in der DianaKlinik auch ganztägig ambulant an. - Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR)
Diese hat zum Ziel, den Patienten mit einem speziellen Leistungsangebot wieder in das Berufsleben einzugliedern. - Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) für Mitglieder Privater Krankenversicherungen (PKV)
Im Rahmen der erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP) können Versicherte privater Krankenversicherungen, die in der Nähe der DianaKlinik wohnen, notwendige Behandlungen ambulant bei uns durchführen. - Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) zulasten der Berufsgenossenschaften (BG)
Analog zur BGSW sind wir zur Durchführung ambulanter Maßnahmen zulasten der Berufsgenossenschaften (EAP) zugelassen. - Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) für Bundeswehrangehörige (BW)
Auch Bundeswehrangehörige aus der Umgebung können eine kompakte ambulante Therapiemaßnahme (EAP-BW) bei uns durchführen. - Intensivierte Reha-Nachsorge (IRENA) für die Deutsche Rentenversicherung
Das Nachsorgeprogramm der Deutschen Rentenversicherung führen wir für all jene Patienten durch, die zuvor eine AHB oder ein Heilverfahren durchlaufen haben. - Trainingstherapeutische Rehabilitationsnachsorge (T-RENA) für die Deutsche Rentenversicherung
Als gezieltes Muskelaufbautraining an Kraftgeräten – unter therapeutischer Begleitung. - Ausschlusskriterien
Da unsere Ausstattung und unsere Trainingsgeräte nur bis zu einem festgelegten Benutzergewicht zugelassen sind, kann eine Behandlung in der DianaKlinik nur bis zu einem Maximalgewicht von 130 kg stattfinden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gern an unsere Patientenanmeldung wenden.