Infoboard Sozialdienst
Auf dieser Infoboard-Seite erhalten Sie eine Übersicht verschiedener Informationsmaterialien und weiterführender Links, die wir Ihnen zur weiteren Nutzung zur Verfügung stellen möchten. Hierbei orientieren wir uns an dem Prinzip “Hilfe zur Selbsthilfe”. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während Ihres Aufenthalts zur Verfügung.
Handout Vortrag “Beruflich-sozialrechtliche Informationen”
Sie haben unseren beruflich-sozialrechtlichen Informationsvortrag besucht und möchten das Handout als PDF speichern?
Unser Handout erhalten Sie in verschiedenen Sprachen:
Übergangsgeldantrag
Sind Sie sich unsicher, ob Sie Übergangsgeld für Ihren Reha-Aufenthalt beantragen müssen?
Das Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Deutschen Rentenversicherung und wird in der Regel für die Dauer einer medizinischen Rehabilitation gezahlt. Das Übergangsgeld muss beantragt werden, wenn…
- Ihre Lohnfortzahlung während der Reha ausläuft
- Sie vor der Reha bereits Krankengeld erhalten haben
- Sie vor der Reha bereits Arbeitslosengeld I bezogen haben
Nutzen Sie gerne die folgenden Links zur (Online-) Beantragung:
Teil Formular G0510- Informationsmaterial für den Versicherten (PDF-Dokument)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0510
- Teil Formular G0512- Erklärung für den Bezug von Übergangsgeld (PDF-Dokument und Online-Antragsversion)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0512
3. Teil Formular G0513- Hinweise für den Arbeitgeber (PDF-Dokument)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0513
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung der Reha
Sollten Sie sich zu Beginn der Reha noch in Lohnfortzahlung befinden, Grundsicherungsgeld, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe erhalten, kann unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eine (Teil-) Zuzahlungsbefreiung der Reha über den Kostenträger Deutsche Rentenversicherung beantragt werden.
Der Zuzahlungsbefreiungsantrag besteht aus zwei Antragsteilen. Nutzen Sie gerne folgende Links zur (Online-) Beantragung der Zuzahlungsbefreiung:
G0162 - Informationen zum Antrag auf Befreiung der Zuzahlung (PDF-Dokument)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0162
G0160 - Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei stationären Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (PDF-Dokument und Online-Antragsversion)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0160
Hinweis: Sollten Sie eine ambulante Reha absolvieren, sich im Krankengeldbezug oder Arbeitslosengeld I-Bezug zu Rehabilitationsbeginn befinden, sind Sie automatisch zuzahlungsbefreit und müssen keinen zusätzlichen Antrag stellen.
Antrag auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung
Wünschen Sie einen Antrag auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung zu stellen? Jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Antragsformular. Im Folgenden stellen wir Ihnen gerne die Direktlinks zu den entsprechenden Formularpaketen der einzelnen Bundesländer zur Verfügung.
Wussten Sie schon? In einigen Bundesländern (noch nicht allen) kann man den Antrag auf Feststellung einer (Schwer-) Behinderung online stellen. Nutzen Sie hierzu gerne die unten aufgeführten Direktlinks Ihres Bundeslandes.
Zusätzlich zu den im beruflich-sozialrechtlichen Informationsvortrag und -handout aufgeführten Nachteilsausgleichen, möchten wir Ihnen eine Kurzzusammenfassung weiterer Nachteilsausgleiche und Merkzeichen zur Verfügung stellen:
Zusammenfassung Nachteilsausgleiche und Merkzeichen
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei einem Neufeststellungsantrag der bisherige Grad der Behinderung (GdB) erneut geprüft wird! Bei der Auswahl Ihres persönlichen Antragsformulars orientieren Sie sich bitte an Ihrem Hauptwohnsitz.
Niedersachsen Online-Beantragung möglich
Mecklenburg-Vorpommern Online-Beantragung möglich
https://www.lagus.mv-regierung.de/Soziales/Schwerbehindertenrecht/
Sachsen-Anhalt
Hamburg Online-Beantragung möglich
Schleswig-Holstein
Nordrhein-Westphalen Online-Beantragung möglich
Bayern Online-Beantragung möglich
https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/antrag_und_feststellungsverfahren/
Hessen Online-Beantragung möglich
https://rp-giessen.hessen.de/antraege-und-infos-0
Sachsen Online-Beantragung möglich
Saarland
Baden-Württemberg Online-Beantragung möglich
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/281
Rheinland-Pfalz Online-Beantragung möglich
https://lsjv.rlp.de/themen/inklusion/feststellung-der-behinderung
Brandenburg Online-Beantragung möglich
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/schwerbehinderung/
Bremen
https://www.avib.bremen.de/schwerbehinderung/antraege-5723
Berlin
Thüringen
In Thüringen ist für den Antrag auf Feststellung einer (Schwer-)Behinderung (Grad der Behinderung, GdB) nicht das Landesverwaltungsamt zentral zuständig, sondern die jeweilige Stadtverwaltung (kreisfreie Stadt) oder das Landratsamt Ihres Wohnortes. Sie können das entsprechende PDF-Formular direkt von der Website Ihres lokalen Landratsamtes herunterladen.